Nationaler Eintrag

Nationaler Eintrag

Die Türkei ist Mitglied von EPC und PCT und akzeptiert die Gültigkeit von Patenten über beide Wege. Nach einer PCT-Anmeldung ist es möglich, diese Anmeldung zur nationalen Eintragung beim türkischen Patentmarkenamt (TURKPATENT) einzureichen.

 

Mit anderen Worten, Anmeldungen, die auf diesem Weg eingehen, werden als nationale Patentanmeldungen behandelt. TURKPATENT überspringt in diesem Fall den Suchschritt und beginnt für diese Anwendungen mit dem Untersuchungsschritt. Nationale Eintragsdienste umfassen Anmelde-, Prüfungs-, Erteilungs-, Erneuerungs- und Beschwerdedienste.